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Tierpateschaften Naturzentrum – Wildpark Tierpatenschaft
Vorläufige allgemeine Geschäftsbedingungen 1.
Zweck einer Tierpatenschaft
Mit einer Tierpatenschaft unterstützt der Pate das Naturzentrum - Wildpark bei seinen Einrichtungen. 2.
Übernahme der Patenschaft
Der Tierpate stellt einen Patenschaftsantrag. In dem Antrag sind das gewünschte Patentier, bzw. die gewünschte Tierart zu vermerken. Die Patenschaft beginnt ab Zahlungseingang.
3.
Dauer der Tierpatenschaft
Eine Tierpatenschaft wird für die Mindestdauer von einem Jahr übernommen. 4.
Zahlung des Patenschaftsbetrages
Die im Patenschaftsantrag vereinbarten Kosten der Patenschaft werden vom Tierpaten auf das Konto des Naturzentrums überwiesen bzw. es wird eine Einzugsermächtigung erteilt. 5.
Patenschaftsurkunde
Der Tierpate erhält nach Zahlungseingang eine Urkunde über die von ihm übernommene Patenschaft. 6.
Jahreskarte
Bei Patenschaften mit einem Jahresbeitrag von mindestens 200,-- €, erhält der Pate eine nicht übertragbare Jahreskarte oder Tageseintrittskarten im Wert einer Jahreskarte. Die Laufzeit der Jahreskarte entspricht der Dauer der Patenschaft. Bei Patenschaften mit einem Jahresbeitrag von mindestens 500,-- € erhält der Pate eine nicht übertragbare Familienjahreskarte. Der Pate, sein Partner und alle zur Familie gehörenden Kinder bis 12 Jahre sind damit für die Dauer der Patenschaft zum freien Eintritt in den Wildpark berechtigt. Auf Wunsch erhält der Pate anstatt einer Familienjahreskarte im gleichen Wert Tageseintrittskarten. 7.
Namensschild auf der Patenschaftstafel im Revier
Paten, die einen Betrag von jährlich mindestens 1.000,-- € zahlen, können ihren Namen, bzw. den Firmennamen sowie das Patentier für die Dauer der Patenschaft auf eine Patenschaftstafel setzen lassen. 8.
Durch die Übernahme der Patenschaft
erwirbt der Pate kein Verfügungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht.
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